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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2024 - 7 F 10970/23.OVG   

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https://dejure.org/2024,4425
OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2024 - 7 F 10970/23.OVG (https://dejure.org/2024,4425)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.01.2024 - 7 F 10970/23.OVG (https://dejure.org/2024,4425)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 7 F 10970/23.OVG (https://dejure.org/2024,4425)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 36 Abs 4 S 1 PolG RP, § 36 Abs 4 S 2 Nr 1 PolG RP, § 36 Abs 5 S 1 PolG RP, § 36 Abs 5 S 3 Halbs 1 PolG RP, § 36 Abs 5 S 3 Halbs 2 PolG RP
    Schriftformerfordernisses einer polizeilichen Eilanordnung; Auskünfte zu Telekommunikationdaten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2016 - 7 F 10243/16

    Anordnung, Auskunft, Beamter, Beauftragter, Behörde, Behördenleitung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2024 - 7 F 10970/23
    Zu den Anforderungen des Schriftformerfordernisses einer polizeilichen Eilanordnung nach § 36 Abs. 5 Satz 3 POG (juris: PolG RP) in besonders gelagerten Gefahrensituationen (Fortentwicklung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 9. März 2016 7 F 10243/16.OVG).

    Den in Satz 2 niedergelegten gesetzlichen Anforderungen müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch polizeiliche Eilanordnungen genügen (vgl. grundlegend die Beschlüsse des Senats vom 3. April 2013 - 7 F 10340/13.OVG - und vom 9. März 2016 - 7 F 10243/16.OVG -, beide veröffentlicht in ESOVGRP sowie zuletzt Beschluss vom 19. Januar 2024 - 7 F 10051/24.OVG -, n.v.).

    Da in § 36 Abs. 4 Satz 2 POG die Schriftform für die Anordnung der Datenerhebung gefordert wird, ist die bei Gefahr im Verzug getroffene Eilanordnung grundsätzlich von dem für die Anordnung zuständigen Beamten zu unterschreiben (vgl. den Beschluss des Senats vom 9. März 2016 - 7 F 10243/16.OVG -, ESOVGRP Rn. 4).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2024 - 7 F 10970/23
    Nur so ist eine wirksame spätere gerichtliche Nachprüfung der getroffenen nichtrichterlichen Eilanordnung wegen Gefahr im Verzug im Verfahren auf Nachholung der richterlichen Entscheidung nach § 36 Abs. 5 Satz 3 Halbsatz 2 POG anhand der gesetzlichen Kriterien des § 36 Abs. 4 Satz 2 POG möglich (vgl. zu diesen Erwägungen im Falle einer nichtrichterlichen Durchsuchungsanordnung nach den §§ 102 ff. der Strafprozessordnung - StPO - BVerfG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 2 BvR 1444/00 -, BVerfGE 103, 142 = juris Rn. 61 f.).
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